Klimapläne
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Klimapläne

Um die globale Erderwärmung zu bekämpfen wurden weltweite Vereinbarungen getroffen. Mittlerweile werden diese Vereinbarungen durch politische Entscheidungen und Rechtsvorschriften in die Praxis umgesetzt. Finnland ist als erstes Land noch einen Schritt weiter gegangen. Die Finnen wollten mehr Klimaschutzmaßnahmen. Deshalb hegt dieses Land jetzt einen besonders ehrgeizigen Klimaschutzplan: Die neue Regierung Finnlands will das Land bereits 2035 kohlenstoffneutral machen, womit Finnland in Europa eine Vorreiterrolle einnimmt. Es gibt noch eine Reihe weiterer Beispiele für Klimaschutzpläne. Einige von ihnen werden im Folgenden vorgestellt, von groß bis klein.

Übereinkommen von Paris: Mit diesem Übereinkommen wurde ein globaler Rahmen geschaffen, um Emissionen zu reduzieren und damit die Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Das Pariser Übereinkommen war der erste Schritt. Auf dessen Grundlage haben die europäischen Länder versucht, konkrete Ziele zu entwickeln. Das Ergebnis ist der European Green Deal.

European Green Deal: Dabei handelt es sich um eine Reihe von politischen Initiativen der Europäischen Kommission (Von der Leyen) mit dem übergeordneten Ziel, Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Damit würde Europa der erste klimaneutrale Kontinent werden.

Climate Law: Dabei handelt es sich um ein gesetzliches Ziel der Europäischen Union, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Bis 2030 sollen die Nettoemissionen von Treibhausgasen um 55 % (im Vergleich zu 1990) gesenkt werden.

Strategy for circular textiles: Das Hauptziel dieser Strategie ist es, sicherzustellen, dass alle auf dem europäischen Markt in Verkehr gebrachten Textilerzeugnisse nachhaltig, reparierbar und recycelbar sind (größtenteils aus recycelten Fasern und ohne gefährliche Stoffe hergestellt). Darüber hinaus müssen die Produkte unter Beachtung der sozialen Rechte und der Umwelt hergestellt werden.

EPR Textil (Niederlande): Ab 2023 werden die Textilunternehmen für das Sammeln und Recyceln von Altkleidern verantwortlich sein. Diese EPR gilt noch nicht für die Möbelindustrie. Allerdings ist sie ein deutlicher Hinweis darauf, dass eine Änderung der Gesetzgebung für die Möbelindustrie zu erwarten ist. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich dies auch auf unsere Branche auswirkt. Die politischen Entscheidungsträger sehen die Notwendigkeit für Änderungen. Jetzt geht es darum, Unternehmen und Verbraucher zu inspirieren, nachhaltige Entscheidungen zu treffen.